Allgemeine Geschäftsbedingungen der Event Kollektiv GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Event Kollektiv GmbH (Veranstalter) gelten für sämtliche Leistungen der Event Kollektiv GmbH nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages.
Die AGB werden vom Auftraggeber (Kunde) automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
§ 2 Vertragsabschluss
Der Kunde kann Aufträge postalisch oder per E-Mail erteilen. Der Auftrag gilt als angenommen, sobald uns die vom Auftraggeber unterschriebene Auftragsbestätigung vorliegt. Sollte keine Auftragserteilung des Kunden vorliegen, kommt dieser auch durch Ausführung des Auftrages zustande.
§ 3 Leistungsverpflichtung
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen der Event Kollektiv GmbH ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen des für den Kunden individuell erstellten Angebotes. Die Event Kollektiv GmbH erbringt seine Leistungen selbst oder durch eigene Mitarbeiter und ist außerdem berechtigt, die Leistungen durch freie Mitarbeiter zu erbringen. Weiterhin werden Leistungsträger beauftragt wie Locations, Cateringunternehmen, Busunternehmen, etc.
§ 4 Preise
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Durchführungstag gültigen Umsatzsteuer.
Die Preisangaben beziehen sich auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl sowie die beschriebenen Leistungen. Es besteht kein Anspruch auf Kostenreduzierung, wenn die Teilnehmerzahl sinkt.
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert entlohnt werden.
Die Event Kollektiv GmbH ist nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Dritten vorzulegen
§ 5 Zahlung und Fälligkeit
Alle Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das Konto der Event Kollektiv GmbH.
Die Event Kollektiv GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:
50% der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung
Alle ausgewiesenen Anzahlungen sind sofort fällig, es sein denn, beide Parteien haben sich auf ein anderes Zahlungsziel geeinigt.
§ 6 Rücktritt und Stornierungsbedingungen
Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen der Event Kollektiv GmbH und dem
Kunden erfolgen. Sofern ein Einvernehmen nicht herzustellen ist, hat der Kunde die vertraglich
vereinbarte Vergütung unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung des Veranstalters zu
zahlen. Die Event Kollektiv GmbH wird immer bemüht sein, eine für beide Parteien sinnvolle Lösung
zu finden und sich dabei an folgendem Schlüssel orientieren:
1. Die Planung und Organisation sowie Gelände-/Locationmiete sind in voller Höhe zu zahlen.
2. von den Durchführungskosten sind zu zahlen:
- bei einem Rücktritt bis 42 Tage vor dem Veranstaltungstag: 20%
- bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstag: 40%
- bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor dem Veranstaltungstag: 60%
- bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstag: 80%
- danach oder bei Nichtantritt 100%
§ 7 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Event Kollektiv GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen.
§ 8 Fristlose Kündigung durch die Event Kollektiv GmbH
Wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die Event Kollektiv GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die Event Kollektiv GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen.
§ 9 Kündigung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt, erheblich erschwert oder gefährdet, so kann sowohl der Kunde als auch die Event Kollektiv GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Event Kollektiv GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwandsentschädigung verlangen.
§ 10 Haftung
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Es wird zwischen der Event Kollektiv GmbH und dem Kunden vereinbart, dass dieser die Leistungen der Event Kollektiv GmbH grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Bei einem Leistungsangebot der Event Kollektiv GmbH mit erhöhtem Risiko kann die Event Kollektiv GmbH die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen.
Werden einzelne Leistungen durch den Veranstalter lediglich vermittelt, so wird eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer ausgeschlossen, soweit diese den gesetzlichen Vorschriften nicht entgegenstehen. So haftet ausschließlich der entsprechend beauftragte Leistungsträger für die von ihm erbrachte Leistung und die sich daraus ergebenden Schäden und Ansprüche im oben genannten Sinne. Eine weitergehende Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Demnach haftet der Veranstalter für: die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.B. Busunternehmen, Hotels, etc.), die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind.
Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den Veranstalter haftet dieser nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit der Maßgabe, dass der Kunde bei Feststellung von Mängeln verpflichtet ist, diese unverzüglich gegenüber dem Veranstalter anzuzeigen.
§ 11 Besondere Risiken bei Outdoorveranstaltungen
Bei allen Veranstaltungen im Outdoorbereich ist zu beachten, dass ein erhöhtes Unfall-, Verletzungs- und Erkrankungsrisiko besteht. Trotz sorgfältigster Betreuung können Schäden nicht ausgeschlossen werden. Ein Restrisiko, welches der Kunde selbst zu tragen hat, besteht. Bei sämtlichen Veranstaltungen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoorteil der Veranstaltung auf der Basis des selbständigen Teilnehmers in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.
§ 12 Besonderheiten Online Events
1. Bei allen Online Events, bzw. Events und Leistungen, bei denen dem Kunden Online Leistungen angeboten werden, bei denen der Kunde bzw. weiteren Personen sich über eine Software zu Video- und/oder Telefon-Meetings zusammenschließen, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür, dass der Datenschutz aller beteiligten Personen des Kunden im erforderlichen Umfang geschützt wird und alle beteiligten Personen vorab über etwaig erforderliche datenschutzrechtliche Aspekte informiert werden.
2. Kein Teilnehmer ist verpflichtet, bei solchen Meetings Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von sich zu dulden und ist vom Kunden darauf hinzuweisen, dass insbesondere durch Abschalten der Mikrofon- und/oder Kamera-Funktionen der genutzten Computer seine entsprechenden Persönlichkeitsrechte gewahrt werden. Alle Teilnehmer sind zudem darauf hinzuweisen, dass sie selbst keine Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen von den Remote Events anfertigen dürfen.
3. Die Event Kollektiv GmbH wird ihrerseits in diesem Zusammenhang lediglich solche Daten von Remote Events und diese nur solange verarbeiten und insbesondere speichern, wie dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Auftrages erforderlich ist oder gesetzlich geboten ist. Bild- bzw. Video- oder Audio-Aufzeichnungen wird die Event Kollektiv GmbH nur dann vornehmen, wenn jeder Betroffene hierzu und zu dem dabei mitgeteilten Zweck ausdrücklich seine Einwilligung erklärt.
4. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die erfolgreiche Durchführung von Online Events davon abhängt, dass einerseits die hierfür eingesetzte Software und andererseits eine ausreichende Anbindung der TeilnehmerInnen über das Internet verfügbar ist. Soweit die Event Kollektiv GmbH hierauf keinen Einfluss hat bzw. die Software und die Internetanbindung vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellt werden, kann die Event Kollektiv GmbH nicht für etwaige Funktionsstörungen in Anspruch genommen werden. Insbesondere kann die Event Kollektiv GmbH diesbezüglich nicht in Haftung genommen werden, das bestehende Haftungsrisiko trägt allein der Kunde.
§ 13 Mitwirkungspflicht des Auftragsgebers
Der Auftraggeber stellt der Event Kollektiv GmbH alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung.
Ein Corona bedingtes Hygienekonzept liegt, wenn nicht anders vertraglich festgehalten, auf Seiten des Kunden.
Teilnehmer, die den Programmablauf in grober Weise stören oder nachhaltig gegen die Weisungen der verantwortlichen Projektleiter / Guides verstoßen, können nach entsprechender Abmahnung von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§ 14 Inhalt und Ablauf
Für die Gestaltung der Dienstleistung sind die Mitarbeiter der Event Kollektiv GmbH verantwortlich. Die Event Kollektiv GmbH führt die vereinbarte Dienstleistung grundsätzlich unabhängig von Witterungs- und geänderten Rahmenbedingungen durch.
Stellen unsere Mitarbeiter während der Durchführung fest, dass Änderungen am ursprünglich mit dem Auftraggeber vereinbarten Konzept nötig sind (z.B. durch gruppendynamische Prozesse, Witterungsbedingungen oder behördliche Verfügungen), so entscheiden sie über Art und Umfang der Änderung im Rahmen ihres fachlichen Ermessensspielraums.
Die Event Kollektiv GmbH wird den Kunden über die als nötig erachteten konzeptionellen oder methodischen Veränderungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt informieren. Es besteht kein Recht des Kunden, den vereinbarten Preis zu kürzen.
Die Event Kollektiv GmbH ist berechtigt und verpflichtet, die Veranstaltung zu unterbrechen, soweit sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass aufgrund der Fortführung der Veranstaltung eine Gesundheitsgefährdung oder ein Sicherheitsrisiko für die Teilnehmenden nicht ausgeschlossen werden kann.
§ 15 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sämtlicher Ansprüche aus diesem Vertrag ist Mainz. Der Kunde kann die Event Kollektiv GmbH nur an deren Sitz verklagen.
§ 16 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich im Nutzungsvertrag oder in diesen Bedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
Stand April 2023